Die ersten 4 Sitzungen werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Ob die Krankenkasse Ihnen eine weitere Behandlung bezahlt, muss im Einzelfall beantragt werden. 24 Sitzungen (Kurzzeittherapie) sind nicht Gutachter-pflichtig. Sobald eine Langzeittherapie beantragt wird, beauftragt die jeweilige Krankenkasse einen Gutachter, ob die Therapie zweckmäßig ist. Bis zu 100 Stunden sind innerhalb einer tiefenpsychologisch orientierten Psychotherapie möglich. Als Privatpatient bitte ich Sie, in die eigenen Vertragsbedingungen zu schauen, ob und wie viele Sitzungen von Ihrer PKV übernommen werden.